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Blog/Für Agenturen

Was eine Prüfung für Gesundheits­werbung leistet und wo die Kanzlei übernimmt

LeonMassimiliano
Leon & MassimilianoAktualisiert am 30. Oktober 2026 · 4 Min. LesezeitAktualisiert am 30. Oktober 20264 Min. Lesezeit
reha-zentrum-nord.de / rueckenschmerzenWird gelesen
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DIE KURZE ANTWORT

Die Prüfung liest einen Text in Sekunden und markiert jede Stelle, die nach Heilmittelwerbegesetz, Health-Claims-Verordnung oder UWG zählt, mit Grund und Norm. Zu jeder Stelle bekommen Sie den besseren Satz. Die Software liest mit, entscheiden tut der Mensch. Was rot bleibt, geht an Ihre Kanzlei.

Was die Prüfung findet

Die Prüfung erkennt Muster, die in Gesundheitstexten typischerweise Ärger machen. Jede Stelle erscheint mit dem Grund und der Norm daneben.

Wirkungsversprechen: Aussagen wie „heilt“ oder „beseitigt dauerhaft“, wenn der Text keinen Beleg nennt.

Alleinstellung: Aussagen wie „Die modernste Therapie“ oder „Deutschlands führende Klinik“ markiert die Prüfung als Irreführungsrisiko (§ 3 Heilmittelwerbegesetz).

Gesundheitsaussagen zu Lebensmitteln und Nahrungsergänzung: Gesundheitsbezogene Angaben sind nach Art. 10 Abs. 1 der Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) grundsätzlich verboten und nur zulässig, wenn sie zugelassen und in die Liste nach Art. 13 und 14 aufgenommen sind.

Erfahrungsberichte: Zitate Dritter wie „Nach meiner Behandlung war ich endlich schmerzfrei“: § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung mit Äußerungen Dritter, wenn sie in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt. Ein Heilungsversprechen im Zitat kann zudem irreführen.

Vier riskante Sätze und der bessere Satz

Fahren Sie über einen Satz, dann sehen Sie die bessere Fassung.

Der Weg von der Prüfung zur Freigabe

1
Prüfen
Der Text wird vollständig erfasst, auch Meta-Descriptions und FAQ-Abschnitte.
2
Befund
Jede auffällige Stelle erscheint mit Grund und Norm. Ein Befund ist ein Hinweis zum genaueren Hinsehen, kein Urteil über den Einzelfall.
3
Besser so
Zu jedem Befund gibt es einen Formulierungsvorschlag, der zur Marke passt. Statt „heilt“ etwa „wird begleitend eingesetzt“.
4
Abstimmen
Ihr Kunde sieht die Vorschläge per Link am Handy und ändert selbst.
5
Freigegeben
Ihr Kunde gibt frei, der Nachweis liegt ab.

Messbar ist davon das Tempo: 11 bis 53 Sekunden je Text, 54 Texte in 3 Minuten 17 Sekunden.

Was die Prüfung dem Menschen überlässt

Kein automatisches System kennt den Zusammenhang außerhalb des Textes. Produktkategorie, Zulassungsstatus und Zielgruppe stehen meist nicht auf der Seite. Dazu kommt, dass sich Rechtsprechung und Behördenpraxis weiterentwickeln. Deshalb gilt: Die Software markiert, Sie entscheiden. Zum Anwalt geht nur, was rot bleibt.

Wann lohnt sich die Prüfung besonders?

Haken Sie ab, was Sie schon geprüft haben.

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Prüfung und Kanzlei: kein Entweder-Oder

Behalten Sie Ihre Kanzlei. Sie bekommt markierte Stellen statt eines ungelesenen Textes. Die sinnvolle Kombination: Die Prüfung läuft bei jedem Content-Update mit. Ohne Befund geht der Text weiter. Befunde werden mit dem besseren Satz angepasst oder, bei Unsicherheit, an die Kanzlei gegeben.

Häufige Fragen

LeonMassimiliano
Leon und Massimiliano haben PageCompliance gegründet. Unsere Vision: Wahrheit ist die stärkste Werbung. Unsere Mission: Schneller geprüft als geschrieben. Fragen zum Artikel? Schreiben Sie uns direkt.

Dieser Artikel zeigt typische Risikostellen. Den Einzelfall bewertet Ihre Kanzlei.

Quellen: § 3 Heilmittelwerbegesetz · § 11 Heilmittelwerbegesetz · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

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