Die Prüfung liest einen Text in Sekunden und markiert jede Stelle, die nach Heilmittelwerbegesetz, Health-Claims-Verordnung oder UWG zählt, mit Grund und Norm. Zu jeder Stelle bekommen Sie den besseren Satz. Die Software liest mit, entscheiden tut der Mensch. Was rot bleibt, geht an Ihre Kanzlei.
Was die Prüfung findet
Die Prüfung erkennt Muster, die in Gesundheitstexten typischerweise Ärger machen. Jede Stelle erscheint mit dem Grund und der Norm daneben.
Wirkungsversprechen: Aussagen wie „heilt“ oder „beseitigt dauerhaft“, wenn der Text keinen Beleg nennt.
Alleinstellung: Aussagen wie „Die modernste Therapie“ oder „Deutschlands führende Klinik“ markiert die Prüfung als Irreführungsrisiko (§ 3 Heilmittelwerbegesetz).
Gesundheitsaussagen zu Lebensmitteln und Nahrungsergänzung: Gesundheitsbezogene Angaben sind nach Art. 10 Abs. 1 der Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) grundsätzlich verboten und nur zulässig, wenn sie zugelassen und in die Liste nach Art. 13 und 14 aufgenommen sind.
Erfahrungsberichte: Zitate Dritter wie „Nach meiner Behandlung war ich endlich schmerzfrei“: § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung mit Äußerungen Dritter, wenn sie in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt. Ein Heilungsversprechen im Zitat kann zudem irreführen.
Vier riskante Sätze und der bessere Satz
Fahren Sie über einen Satz, dann sehen Sie die bessere Fassung.
Der Weg von der Prüfung zur Freigabe
Messbar ist davon das Tempo: 11 bis 53 Sekunden je Text, 54 Texte in 3 Minuten 17 Sekunden.
Was die Prüfung dem Menschen überlässt
Kein automatisches System kennt den Zusammenhang außerhalb des Textes. Produktkategorie, Zulassungsstatus und Zielgruppe stehen meist nicht auf der Seite. Dazu kommt, dass sich Rechtsprechung und Behördenpraxis weiterentwickeln. Deshalb gilt: Die Software markiert, Sie entscheiden. Zum Anwalt geht nur, was rot bleibt.
Wann lohnt sich die Prüfung besonders?
Haken Sie ab, was Sie schon geprüft haben.
Prüfung und Kanzlei: kein Entweder-Oder
Behalten Sie Ihre Kanzlei. Sie bekommt markierte Stellen statt eines ungelesenen Textes. Die sinnvolle Kombination: Die Prüfung läuft bei jedem Content-Update mit. Ohne Befund geht der Text weiter. Befunde werden mit dem besseren Satz angepasst oder, bei Unsicherheit, an die Kanzlei gegeben.
Häufige Fragen


Dieser Artikel zeigt typische Risikostellen. Den Einzelfall bewertet Ihre Kanzlei.
Quellen: § 3 Heilmittelwerbegesetz · § 11 Heilmittelwerbegesetz · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006