Beide Regelwerke schützen vor irreführenden Gesundheitsversprechen, aber für unterschiedliche Produkte: die Health-Claims-Verordnung gilt für Lebensmittel, das HWG für Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungen. Wer nach der Absicht statt nach dem Produkt fragt, prüft am falschen Ort.
Was regelt die EU-Health-Claims-Verordnung?
Die EU-Health-Claims-Verordnung ist europäisches Unionsrecht. Sie legt fest, welche gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln gemacht werden dürfen, dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel, Sportgetränke und funktionelle Lebensmittel. Das Kernprinzip: Eine gesundheitsbezogene Aussage darf nur verwendet werden, wenn die EU sie ausdrücklich zugelassen hat, in genau der genehmigten Formulierung.
Die Verordnung greift immer dann, wenn Sie ein Lebensmittel oder einen Inhaltsstoff mit einer gesundheitlichen Wirkung in Verbindung bringen: bei Aussagen über Vitamine, Mineralien oder Pflanzenstoffe, bei Hinweisen auf Körperfunktionen wie Immunsystem oder Energiestoffwechsel, und bei Andeutungen, dass ein Produkt einer Erkrankung vorbeugt.
Was regelt das Heilmittelwerbegesetz?
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist deutsches Bundesrecht. Es gilt nicht für Lebensmittel, sondern für Arzneimittel, Medizinprodukte, medizinische Verfahren und Heilbehandlungen. Es richtet sich an Arztpraxen, Kliniken, Pharmaunternehmen und Heilpraktiker, aber auch an Agenturen, die deren Websites gestalten.
Worin liegt der entscheidende Unterschied?
Der häufigste Denkfehler in der Praxis ist, nach der Absicht zu fragen, „ich will doch nur informieren, nicht täuschen“, statt nach dem Produkt. Welches Regelwerk greift, bestimmt der Gegenstand der Aussage.
Vier Sätze, an denen sich der Unterschied zeigt
Fahren Sie über einen Satz, dann sehen Sie die bessere Fassung.
Wo überschneiden sich beide Regelwerke?
Es gibt Situationen, in denen beide Regelwerke gleichzeitig relevant sind: eine Produktseite für ein Nahrungsergänzungsmittel, das „therapeutisch“ vermarktet wird, eine Praxiswebsite, die sowohl für Behandlungen als auch für eigene Ernährungsprodukte wirbt, oder Content-Marketing, das Produkte und Verfahren kombiniert. In solchen Fällen empfiehlt sich eine getrennte Prüfung: erst klären, welche Inhalte unter welches Regelwerk fallen, dann je Regelwerk gezielt prüfen.
Wie prüfen Sie Ihre Website systematisch?
Viele Risikostellen entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus echten Missverständnissen: weit verbreitete Formulierungen, Übersetzungen ohne die EU-regulatorische Dimension, alte Texte vor Änderungen des Claim-Registers, oder eine unklare Produktkategorisierung. Ältere Websites sind nicht schon deshalb geprüft, weil sie bisher unproblematisch schienen.
Haken Sie ab, was Sie schon geprüft haben.
Häufige Fragen


Dieser Artikel zeigt typische Risikostellen. Den Einzelfall bewertet Ihre Kanzlei.