In dieser Form nicht. Erlaubt ist nur der zugelassene Wortlaut, gebunden an einen Nährstoff: „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“ Das Wort „stärkt“ steht nicht im Register. Es zählt das Geschriebene, nicht das Gemeinte.
Was regelt die Health-Claims-Verordnung?
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erlaubt gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln und Nahrungsergänzung nur, wenn sie im EU-Register zugelassen sind. Sie unterscheidet drei Arten:
Warum ist „stärkt das Immunsystem“ riskant?
Vier Formulierungen im Vergleich
Fahren Sie über einen Satz, dann sehen Sie die bessere Fassung.
Wann greift zusätzlich das HWG?
Sobald eine Aussage nach Vorbeugung, Heilung oder Linderung einer Krankheit klingt. „Stärkt das Immunsystem“ kann je nach Umfeld als Schutz vor Erkältungen gelesen werden. Bleiben Sie deshalb bei der Körperfunktion und vermeiden Sie jeden Bezug zu Erkrankungen.
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Häufige Fragen


Dieser Artikel zeigt typische Risikostellen. Den Einzelfall bewertet Ihre Kanzlei.