„Stärkt“ ist bei keinem Nährstoff der zugelassene Wortlaut. Erlaubt ist nur, dass ein Nährstoff zu einer normalen Funktion beiträgt, gebunden an die genehmigte Formulierung. Wer stärkt oder aktiviert schreibt, verlässt den zugelassenen Rahmen, auch ohne böse Absicht.
Wie wirken HCVO und HWG bei NEM zusammen?
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten in Deutschland zwei überlagernde Regelwerke. Die EU-Health-Claims-Verordnung legt fest, welche gesundheitsbezogenen Aussagen über Lebensmittel, dazu zählen auch NEM, gemacht werden dürfen: nur Formulierungen aus der EU-Positivliste, exakt in der gelisteten Form. Das Heilmittelwerbegesetz kommt zusätzlich ins Spiel, sobald eine Formulierung ein NEM implizit wie ein Arzneimittel klingen lässt, das ist für ein nicht zugelassenes Produkt eine erhebliche Risikostelle.
Welche Claim-Formulierungen sind zugelassen?
Für viele Vitamine und Mineralien gibt es zugelassene Claims. Wichtig: Diese müssen im konkreten Fall mit dem Nährstoffgehalt des jeweiligen Produkts abgeglichen werden. Der Schlüssel liegt in der genauen Formulierung, „trägt bei“ ist nicht dasselbe wie „stärkt“ oder „fördert“, die Zulassung gilt buchstabengenau für den Wortlaut in der Positivliste.
Fahren Sie über einen Satz, dann sehen Sie die bessere Fassung.
Welche fünf Risikostellen kommen am häufigsten vor?
Wie entschärfen Sie riskante Formulierungen?
Welche Produktkategorien sind besonders riskant?
Einige Produkttypen ziehen besonders viel Aufmerksamkeit auf sich, weil die Abgrenzung zum Arzneimittel dort besonders dünn ist.
Was ist bei der Prüfung Ihrer Website wichtig?
Risikostellen entstehen nicht nur im Fließtext, sondern an vielen Stellen gleichzeitig: Überschriften, Bullet-Point-Listen, Meta-Descriptions, Alt-Texte, Slider-Texte, FAQ-Abschnitte und Kundenstimmen. Eine Formulierung, die auf einer Produktseite isoliert unbedenklich klingt, kann im Zusammenspiel mit Produktname und Bild einen anderen Gesamteindruck erzeugen.
Haken Sie ab, was Sie schon geprüft haben.
Häufige Fragen


Dieser Artikel zeigt typische Risikostellen. Den Einzelfall bewertet Ihre Kanzlei.