Beschreiben ja, versprechen nein. Sie dürfen schreiben, dass Akupunktur bei Migräne eingesetzt wird, aber nicht, dass sie hilft oder heilt. Oft entscheidet ein einziges Wort.
Warum ist meine Website kein Patientengespräch?
Eine Patientin fragt am Telefon: „Kann Akupunktur meiner Migräne helfen?“ Sie antworten: „Bei vielen Patientinnen sehen wir deutliche Linderung.“ Das ist in Ordnung. Sie sprechen mit einer Person, können nachfragen und einschränken.
Ihre Website spricht mit Tausenden gleichzeitig, mit Menschen und Beschwerden, die Sie nicht kennen. Deshalb greift dort das Heilmittelwerbegesetz (HWG), für Ärzte und Heilpraktiker gleichermaßen. Schon ein einzelner Satz auf der Startseite kann zur Risikostelle werden.
Was schränkt das HWG bei Wirkversprechen ein?
Vier Sätze, die Sie besser formulieren
Fahren Sie über einen Satz, dann sehen Sie die bessere Fassung.
Was darf ich schreiben, und was wirkt gut?
Das Ziel ist nicht Schweigen, sondern präzises Formulieren. Drei Muster tragen fast immer:
Wann zählt auch die Health-Claims-Verordnung?
Sobald Sie Nahrungsergänzung oder pflanzliche Präparate erwähnen, auch nur als Begleitempfehlung, gilt zusätzlich die EU-Health-Claims-Verordnung. Dann sind nur zugelassene Aussagen erlaubt, und zwar im genehmigten Wortlaut. Für eine reine Behandlungspraxis ohne Produkte bleibt das HWG der Maßstab.
Darf ich Patientenstimmen zeigen?
Ja, mit Sorgfalt. Stimmen, die eine Heilung oder Beschwerdefreiheit beschreiben, sind riskant, auch wenn sie echt sind. Wählen Sie Zitate über die Erfahrung in Ihrer Praxis, nicht über das Ergebnis.
Checkliste für Ihre Website
Haken Sie ab, was Sie schon geprüft haben.
Häufige Fragen


Dieser Artikel zeigt typische Risikostellen. Den Einzelfall bewertet Ihre Kanzlei.