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Blog/Für Heilberufe

Darf eine Praxis mit „schmerzfrei“ werben?

LeonMassimiliano
Leon & MassimilianoAktualisiert am 16. September 2026 · 6 Min. LesezeitAktualisiert am 16. September 20266 Min. Lesezeit
ihre-praxis.de / physiotherapieWird gelesen
Physiotherapie bei Rückenschmerzen
Unsere Behandlung macht Sie dauerhaft schmerzfrei. Wir nehmen uns Zeit für Sie.Unsere Behandlung macht Sie dauerhaft schmerzfreiarbeitet gezielt an Ihrer Schmerzreduktion. Wir nehmen uns Zeit für Sie.
DIE KURZE ANTWORT

Ja, wenn Sie den Ablauf beschreiben: „so schmerzarm wie möglich“. Nein, wenn Sie ein Ergebnis versprechen: „danach sind Sie schmerzfrei“. Die Frage ist immer: Wessen Zustand beschreiben Sie?

Warum ist „schmerzfrei“ kein harmloses Wort?

Im Alltag heißt „schmerzfrei“ einfach: ohne Schmerz. In der Werbung für eine Behandlung bekommt das Wort eine zweite Ebene. Es verspricht, dass die Behandlung zuverlässig zu einem Zustand führt. Genau diesen Schritt vom Versprechen zur Garantie regelt das Heilmittelwerbegesetz (HWG), auf Websites, Flyern und in Social Media.

Verspricht ein Ergebnis
„Nach unserer Behandlung sind Sie schmerzfrei.“
Beschreibt den Ablauf
„Wir behandeln schonend und so schmerzarm wie möglich.“

Das ist keine Haarspalterei. Genau hier ziehen Gerichte die Grenze.

Wann wird „schmerzfrei“ besonders heikel?

ERGEBNIS-GARANTIE„Schmerzfrei nach der ersten Sitzung“Der Erfolg wird als sicher dargestellt, obwohl er von vielen Faktoren abhängt.
VORHER / NACHHERLeiden gegen BeschwerdefreiheitGegenüberstellungen von Zuständen schränkt das HWG ausdrücklich ein.
VERFAHREN ODER ERGEBNIS„Schmerzfreie Injektion“Beschreibt den Eingriff. „Schmerzfreie Zähne für immer“ verspricht ein Ergebnis.

Vier Sätze, die Sie besser formulieren

Fahren Sie über einen Satz, dann sehen Sie die bessere Fassung.

Was lässt das HWG zu?

Sachliche Leistungsbeschreibungen und Aussagen über den Ablauf sind erlaubt. Der Spielraum ist da, er verlangt nur Disziplin beim Formulieren. Drei Griffe helfen fast immer:

1
Das Subjekt prüfen
Wessen Zustand beschreibt der Satz: den des Verfahrens oder den des Patienten?
„Das Verfahren ist für die meisten Patienten nahezu schmerzlos.“
2
Ziel statt Garantie
Nennen Sie, worauf Sie hinarbeiten, nicht, was sicher eintritt.
„Ziel unserer Behandlung ist eine dauerhafte Schmerzreduktion.“
3
Einschränken
„In der Regel“, „für die meisten“, „Behandlungsziel ist“: kleine Wörter, große Wirkung.
„In der Regel ist die Behandlung gut verträglich.“

Gilt hier auch die Health-Claims-Verordnung?

Meist nicht. Sie regelt Aussagen über Lebensmittel und Nahrungsergänzung, keine Behandlungen. Verkauft Ihre Praxis auch Präparate, gelten für diese Produkte beide Regelwerke.

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Haken Sie ab, was Sie schon geprüft haben.

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Häufige Fragen

LeonMassimiliano
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