Über Ihre Behandlung informieren dürfen Sie immer. Riskant wird es, sobald aus der Information ein Heilversprechen wird. Wer stattdessen begleitet oder unterstützt, bleibt auf der sicheren Seite.
Was regelt das HWG für Heilpraktiker-Websites?
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) beschränkt Werbung für Heilmittel, Behandlungen und therapeutische Leistungen. Es gilt nicht nur für Pharmaunternehmen. Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker unterliegen Sie mit Ihrer Praxis-Website denselben Regeln, sobald Sie für Ihre Behandlungen werben.
Das Gesetz unterscheidet zwischen allgemeiner Imagewerbung, die grundsätzlich weiter erlaubt bleibt, und behandlungsbezogener Werbung mit Wirkversprechen, die streng reguliert ist. Im Praxisalltag ist diese Grenze oft nicht intuitiv erkennbar. Hinzu kommt die EU-Health-Claims-Verordnung, sobald Sie Nahrungsergänzung, Kräuter oder Lebensmittel im Kontext therapeutischer Aussagen erwähnen.
Das HWG unterscheidet außerdem zwischen Werbung für die breite Öffentlichkeit und Werbung, die ausschließlich an Fachkreise adressiert ist. Für Fachkreise gelten teilweise weniger strenge Regeln. Ist Ihre Website öffentlich zugänglich, gilt im Zweifel der strengere Maßstab für Publikumswerbung.
Welche fünf Aussagen gelten als Risikostelle?
Wirkversprechen auf Websites entstehen häufig unbewusst, aus dem Wunsch heraus, klar zu kommunizieren, was eine Behandlung leisten kann. Die folgenden fünf Muster tauchen besonders häufig auf.
Wie entschärfen Sie die häufigsten Formulierungen?
Fahren Sie über einen Satz, dann sehen Sie die bessere Fassung.
Was dürfen Sie ohne Bedenken schreiben?
Warum lohnt sich die Prüfung auch für kleine Praxen?
Eine verbreitete Annahme ist, dass kleine Praxiswebsites unter dem Radar bleiben. Tatsächlich können Abmahnungen auch kleine Praxen treffen, von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder anderen Institutionen, unabhängig von der Praxisgröße oder der Zahl der Website-Besucher. Der Aufwand eines solchen Verfahrens übersteigt regelmäßig den Aufwand einer vorbeugenden Prüfung.
Eine klare, seriöse Website ohne übertriebene Versprechen wirkt auf viele Patientinnen und Patienten glaubwürdiger als eine Website voller Heilsversprechen. Die vorsichtigere Formulierung ist oft auch die überzeugendere.
Checkliste: So prüfen Sie Ihre Website systematisch
Ein einmaliges Durchlesen reicht meist nicht aus. Wirkversprechen verstecken sich in Nebensätzen, Bildunterschriften, Testimonials und Meta-Beschreibungen. Eine strukturierte Prüfung hilft dabei, solche Stellen zu finden, bevor sie zum Problem werden.
Haken Sie ab, was Sie schon geprüft haben.
Häufige Fragen


Dieser Artikel zeigt typische Risikostellen. Den Einzelfall bewertet Ihre Kanzlei.